Von der risikolosen Zinsanlage zur zinslosen Risikoanlage
Wenn Sie „noch“ eine Lebens- oder Rentenversicherung haben, sollten Sie unbedingt weiterlesen. Was müssen Sie wissen? Durch den § 314 VVG(Versicherungsvertragsgesetz) ist es Versicherungskonzernen in Krisenzeiten erlaubt Zahlungen einzufrieren, heißt Sie bekommen keine Leistung, aktuell oder in Zukunft. Natürlich darf der Kunde trotzdem brav seine Beiträge weiterzahlen. Versicherungen investieren sehr viel in Anleihen, auch […]
