Risikomanagement

Von der risikolosen Zinsanlage zur zinslosen Risikoanlage

Wenn Sie „noch“ eine Lebens- oder Rentenversicherung haben, sollten Sie unbedingt weiterlesen.

Was müssen Sie wissen?

 

  1. Durch den § 314 VVG(Versicherungsvertragsgesetz) ist es Versicherungskonzernen in Krisenzeiten erlaubt Zahlungen einzufrieren, heißt Sie bekommen keine Leistung, aktuell oder in Zukunft. Natürlich darf der Kunde trotzdem brav seine Beiträge weiterzahlen.
  2. Versicherungen investieren sehr viel in Anleihen, auch sog. sichere Staatsanleihen. Mit dem sog. CAC-Knopf (collective action clause) können die Laufzeiten von z.B. 10 Jahren auf unendlich gestellt werden (siehe Staatsschulden). D.h. die Versicherung und damit der Kunde sehen ihr Geld niemals wieder.
  3. Durch die hohen Kosten kommen Versicherungsverträge selbst aus den 90er Jahren jetzt erst in eine positive Versicherung.

Die Punkte 1 und 2 gelten zum Schutz der Versicherungsgesellschaft, bzw. der gesamten Anlegerschaft. Dazu dürfen per Gesetz Maßnahmen ergriffen werden, die Einzelnen, oder Teilen der Gesamtheit schaden.

Die Versicherungen brauchen Zinsen, um Rendite zu erwirtschaften. Das Zinsniveau wird aber über Jahre nicht steigen bzw. steigen können. Herzliche Grüße gehen an Spanien, Italien, Frankreich, Portugal und Griechenland bzw. an deren Staatsverschuldung. Sollten die Zinsen nennenswert steigen, stehen mehrere Staatspleiten in Aussicht und damit das Ende des Euro.

Was können Sie tun?

Schauen Sie sich Ihre Lebensversicherungsbescheinigungen über die letzten Jahre an. Sollten die Beträge weniger anwachsen als Sie einzahlen, sollten Sie mit uns reden.