Wer entscheidet für Sie wenn Sie es plötzlich nicht mehr selbst tun können?
Viele Menschen sorgen für Ihre Zukunft und für das Alter vor. Das ist prinzipiell schon klasse, aber können Sie bzw. die Angehörigen diese auch tatsächlich selbstbestimmt nutzen?
Sollte ein Anleger plötzlich, zeitweise oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig sein (z.B. Unfall, Krankheit), wird ein Betreuer vom Gericht bestellt, wenn es keine entsprechende Vollmacht gibt. Da spielt es auch keine Rolle ob der Anleger einen Ehepartner hat.
Aus diesem Grund ist es uns wichtig, volljährige Personen aufzuklären und für dieses Thema zu sensibilisieren. FÜR DEN FALL DER FÄLLE VORSORGEN!
In den folgenden Bereichen kann der bestellte Betreuer für den Betroffenen Entscheidungen treffen:
• Gesundheit
• Finanzen
• Behörden
• Post
• bei Selbstständigen im Unternehmen
Wer kann betroffen sein?
Jede juristisch eigenständige Person (ab 18 Jahren).
Ohne Vollmachten entscheidet unter Umständen ein bestellter Betreuer für den Betroffenen.
Ehepartner oder Eltern haben keine selbstverständlichen Vollmachten!
Welche Verfügungen gibt es?
• Patientenverfügung
• Betreuungsverfügung
• Vorsorgevollmacht
• Unternehmervollmacht
• Sorgerechtsverfügung
• und einige weitere
Was kostet das?
Die Vollmachten kosten für eine Person einmalig 249,- € bei zwei Personen jeweils 199,- €. Da dieses Thema sehr wichtig ist, haben wir bei unserem Partner einen Rabatt von 40,- € pro Person für unsere Kunden ausgehandelt (ist von den Einmalkosten noch abzuziehen).
Eine jährliche Betreuungspauschale kostet 39,- € pro Jahr.
Diese beinhaltet eine Hinterlegung bei der Bundesnotarkammer, Betreuer können kostenlos gewechselt werden. Selbstverständlich können die hinterlegten Vollmachten geändert werden und die von Ihnen ausgewählten Betreuer können sich Rat bei Anwälten holen.
Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gern für solche unerwünschten aber oft plötzlichen Fälle vorzusorgen.