BITTE LÄCHELN – eine sinnvolle Versicherung!

Es gibt sinnvolle und weniger sinnvolle Absicherungen – die Zahnzusatzversicherung ist eine der Sinnvollen!

Die Zahl der Personen, die eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Der Bedarf ist auch weiterhin hoch, wie eine neue Umfrage zeigt.

Private Zahnzusatzversicherungen boomen derzeit. So habe sich deren Anzahl von 2005 bis 2015 beinahe verdoppelt, teilt der PKV-Verband mit. So hätten im Jahr 2005 erst 7,8 Millionen eine entsprechende Versicherung abgeschlossen gehabt, 2014 waren es bereits 14,4 Millionen. Auch von 2014 auf 2015 stieg die Zahl der Policen weiter – um 3,7 Prozent auf rund 15 Millionen.

Und der Bedarf bei vielen Menschen ist groß, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA unter bundesweit knapp 2000 Personen veranschaulicht. So gaben 52 Prozent der Befragten an, bereits heute Zahnersatz zu benötigen. Von den übrigen Befragten ist zudem mehr als die Hälfte (54 Prozent) überzeugt davon, im späteren Leben einmal auf Kronen, Brücken oder Implantate zurückgreifen zu müssen.

Die weiterhin wachsende Nachfrage nach privaten Zahnzusatzversicherungen sei vor allem die Leistungskürzungen bei den gesetzlichen Krankenkassen zurückführen, so der PKV-Verband. Seit 2005 gibt es dort nur noch Festzuschüsse für die Regelversorgung, der Rest muss vom Patienten selbst getragen werden.

Abgeschlossen werden sollte eine Zahnzusatzversicherung am besten dann, wenn man auch gesund ist. Meist wird erst nach einer vertraglich bestimmten Wartezeit geleistet, bereits begonnene Behandlungen werden in der Regel nicht übernommen. Wenn eine solche Police vereinbart wird, sollten bestehende Zahnleiden folglich auch nicht verschwiegen werden – denn dann kann die Versicherung im schlimmsten Fall den Vertrag kündigen.

Um in dem Angebots- und Tarifdschungel die richtige und persönlich passende Zusatzversicherung zu finden, sprechen Sie uns gern an.

Ihr FAIRMASTER konzept Team

Garantien sind nicht unbedingt Garantien!

Zu Beginn eine kurze Information: Es stand im Raum, dass die Garantiezinsen bei klassischen Lebens- und Rentenversicherung von 1,25 % auf 0,9 % zu Beginn des Jahres gesenkt werden sollen.

Nun gibt es Gewissheit, es wird so sein.

Die erste Pensionskasse senkt auf Grund der niedrigen Zinserträge die Garantien in 2017 auf 1,25 % – für alle Verträge!

Die niedrigen Zinsen treffen die betriebliche Altersversorgung. Die erste Pensionskasse hat angekündigt, die Verzinsung für bestehende Verträge zu ändern – mit der Folge, dass etwa 80.000 Arbeitnehmer im Durchschnitt 16 Prozent weniger Betriebsrente erhalten als erwartet.

Die Neue Leben Pensionskasse gehört zum Talanx Konzern und hatte vor allem über Sparkassen vornehmlich in den Jahren 2003 bis 2005 Verträge für die betriebliche Altersversorgung an kleine und mittelständische Unternehmen verkauft. Insgesamt 10.000 Arbeitgeber sind dabei betroffen.

Damals nannte die Pensionskasse einen „Rechnungszins“ von 3,25 Prozent für die Laufzeit des Vertrages. Hinter dem technischen Ausdruck verbirgt sich, was umgangssprachlich auch Garantiezins genannt wird – die Mindestverzinsung, die ein Lebensversicherer oder eine Pensionskasse für die gesamte Laufzeit des Vertrags auf das angelegte Geld, nicht das eingezahlte Geld gewährt.

Mit dieser Garantie ist es bei vielen Pensionskassen allerdings nicht weit her. Denn sie haben sich in den Versicherungsbedingungen das Recht gegeben, den Rechnungszins im Notfall zu senken. Und genau das tut die Neue Leben jetzt. Anstatt der 3,25 Prozent, gelten für alle Beiträge, die von Januar 2017 an gezahlt werden, nur noch 1,25 Prozent Garantiezins. Bestehende Guthaben aus bisherigen Beitragszahlungen sowie laufende Renten sind nicht betroffen.

Die Absenkung hat vor allem für jüngere Versicherte, deren Verträge noch viele Jahre laufen, drastische Folgen. Deren Betriebsrenten sind damit im Schnitt 16Prozent niedriger als bislang in Aussicht gestellt, bestätigt ein Sprecher. Die Zinssenkung sei aber nötig, um die Kunden langfristig bestmöglich zu sichern. „Dies ist im Interesse jedes einzelnen Versicherungsnehmers.“ Die notwendige Zustimmung der Finanzaufsicht Bafin hat die NLP erhalten. Sie ist nicht die einzige Pensionskasse mit Problemen.

Versicherungsaufsichtschef Frank Grund warnte vor zwei Wochen: „Möglicherweise können bald einzelne Pensionskassen nicht mehr aus eigener Kraft ihre Leistungen in voller Höhe erbringen.“

Der Schritt der NLP dürfte das Vertrauen in Pensionskassen und Lebensversicherer nicht gerade stärken. Allerdings wäre ein ähnliches Vorgehen bei einem Lebensversicherer schwerer: Er könnte nicht selbst den Rechnungszins senken, wie das die NLP mit Zustimmung der Bafin getan hat. Bei einem Lebensversicherer müsste eine Notlage vorliegen, dann könnte die Bafin bestehende Garantien aussetzen.

neue Garantie für klassische Lebens- und Rentenversicherungen ab 2017

Das Bundesfinanzministerium will die Garantien auf nur noch 0,9 % bei Neuverträgen absenken.

Wichtig zu wissen ist, das die Garantien schon immer nur auf das angelegte Geld und nicht auf das eingezahlte Geld gerechnet wird.

Was heißt das? Die Kostenbetrachtung vor Abschluss wird immer wichtiger.

Bei den üblichen Kostenquoten deutscher Versicherer heißt das z.B. für eine Summe von monatlich 100 € über die nächsten 30 Jahre, das die garantierte Auszahlung bei 35.120 € liegt. Wer jetzt rechnet und sagt, ich habe aber 36.000 € eingezahlt liegt natürlich richtig.

Und hier kommt der zweite wichtige Punkt nach den Kosten zum Tragen – wieviel erwirtschaftete die Versicherung meiner Wahl in den letzten Jahren?

Fazit: diese Form der Geldanlage lohnt sich wirklich nur langfristig und man braucht einen kompetenten Berater der einem die Frage nach Kosten und Rendite beantworten kann.

… FAIRMASTER konzept hat schon immer so gearbeitet 😉

In fünf bis sechs Jahren kein Lebensversicherer mehr überlebensfähig?

Lassen Sie sich nicht verunsichern!!

In fünf bis sechs Jahren sei kein Lebensversicherer mehr überlebensfähig – schon jetzt seien sechs Lebensversicherungsunternehmen unter einen Schutzschirm gestellt. Diese Behauptungen veröffentlichte die Kanzlei KMP Rechtsanwälte per Mail sowie abgeschwächt auf ihrer Homepage, verbunden mit dem Dienstleistungsangebot, fehlerhafte Versicherungsverträge rückabzuwickeln. Als Quelle für ihre Aussagen gab die Kanzlei ein „Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BAFIN)“ an.

Nun meldete sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Wort: „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat keine derartige Aussage getroffen. Auch entspricht es nicht den Tatsachen, dass derzeit sechs Lebensversicherungsunternehmen ,unter einem Schutzschirm’ gestellt seien“, heißt es von Seiten der BaFin. Auch die Auffassung, dass kein Lebensversicherer in den nächsten fünf bis sechs Jahren mehr überlebensfähig bzw. das Produkt Lebensversicherung nicht mehr existent sei, teile die BaFin nicht.

Inzwischen wurde die Kanzlei von der Wettbewerbszentrale abgemahnt und hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Auf Nachfrage des Magazins „Finanztest“ zog KMP-Anwalt Markus Klamert die Aussagen zurück: Die Informationen seien „populistisch im Sinne der Verbraucher“ dargestellt worden.

BaFin-Chef Felix Hufeld hatte jüngst gegenüber dem Handelsblatt erklärt, dass auf der Versicherungsbranche aufgrund des Niedrigzinsumfelds ein starker Druck laste. Bei mindestens einem Dutzend Gesellschaften soll die Kapitaldecke bereits arg dünn sein, erklärte Hufeld.

Wir sagen nicht, dass deutsche Lebensversicherungen nicht überlebensfähig sind, sollen sie gern. ES geht aber nicht um’s überleben sondern um Rendite für jeden einzelnen. Und da fallen uns ein paar sinnvollere und bessere Produkte ein.

Per 01.01.2017 sollen die Garantiezinsen von 1,25 % auf 0,9 % abgesenkt werden. Damit zieht das Argument der für den Kunden sehr teuer gewordenen Garantien kaum noch.

Nochmal gesagt – Garantien sind das Eine, Rendite und damit mehr aus seinem Geld zu machen als die Inflation „auffrisst“ das Andere.

Lösung für das Zinstief – deutsche Lebensversicherer haben die Lösung!

Mittlerweile haben nahezu alle mitbekommen, dass es bei Banken und Sparkassen keine Zinsen mehr gibt.

Wussten Sie, dass auch Versicherungen inzwischen das gleiche Problem haben!?
Denn Prognoseberechnungen mit 6% Rendite sind bei tatsächlich erreichten 3,35% in 2015 erschreckend. Falls Sie jetzt denken „das wird schon wieder“ müssen wir Sie leider enttäuschen. Die Tatsachen lassen sogar Staatsentschuldung durch „keine, geringe oder sogar negative“ Zinsen für Anleger vermuten. Bestes Beispiel hierfür zeigt Japan mit dem langen Zeitraum seiner Nullzinspolitik.

Die INDEX-RENTE ist für viele Versicherungen die neue Lösung.
Dies ist für Anleger mit Bedenken bezüglich der Anlage in Aktien gedacht. Bisherige Variante war im Schnitt die Aufteilung des Portfolios in 95% Anleihen und 5% Aktien.
So funktioniert die INDEX-RENTE:
Es werden nur noch die eingezahlten Beiträge des Kunden garantiert = 0,0% (statt 1,25%). Erwirtschaftete Überschüsse werden in einen INDEX investiert mit der Chance auf mehr. Somit sind auch Verluste für die Anleger ausgeschlossen. Hört sich das für Sie wie für viele andere Kunden auch toll an?
JA ?? Sie bekommen immerhin die eingezahlten Beiträge garantiert zurück.
Dann lassen Sie uns das Mal genauer betrachten:
Es wird immer auf ein Jahr investiert. Der Gewinn des jeweiligen Jahres wird „eingeloggt“ und somit nicht weiter investiert. Um diese Variante für die Gesellschaften einträglich zu gestalten sind die Gewinne durch eine Begrenzung limitiert, die Verluste allerdings nicht.
Beispiel:
Ein monatlicher Gewinn von 3,4% (Begrenzung auf 3,4%) Ergeben einen eingeloggten Gewinn von 40,8%. (Solche Aktienjahre mit 12 x 3,4 % wird es niemals geben) Die Realität sieht allerdings anders aus, da die Verluste noch voll berücksichtigt werden müssen. Dieses Modell hat in den vergangenen 15 Jahren genau 6 Mal mit einem positiven Wert funktioniert. In den restlichen 9 Jahren haben die Kunden ihre Überschüsse komplett verloren.

Eine weitere Variante ist die Kunden zu 70% zu beteiligen, allerdings nicht nur an den Gewinnen sondern auch an den Verlusten.

Wir die FAIRMASTER konzept oHG sind der Meinung, dass sich die meisten Modelle der Indexrenditen nicht durchsetzen werden. Denn im Klartext ist diese Anlage gleichzustellen mit dem „Sammeln der Geldscheine unter dem Kopfkissen“ mit dem Unterschied, dass die Anleger erst nach Vertragsende an das Geld kommen.

Mittlerweile gibt es eine gute Variante. Aber auch hier sollte man die wichtige Frage nach den Kosten nie vergessen! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme um Ihnen diese genauer zu erläutern.

unerwartete Unterstützung von den gesetzlichen Krankenkassen

Jeder sollte etwas zusätzlich für seine Rente tun – das ist inzwischen den meisten bekannt

NEU ist, dass einem die eigene gesetzliche Krankenversicherung mit jährlich 160,00 € dabei hilft. Zusätzlich geben einige gesetzliche Kassen auch Geld für die professionelle Zahnreinigung und für einen professionellen Gesundheitscheck dazu.

Manche der gesetzlichen Kassen haben gelernt, dass man durchaus Geld in gesunde Menschen investieren sollte, damit diese auch gesund bleiben und später weniger Kosten verursachen.

Wenn Sie mehr zu diesem oder anderen Themen rund um Ihre gesundheitliche und finanzielle Zukunft wissen möchten, sprechen Sie uns gern an.

Garantiezins der Lebensversicherung bleibt

Jetzt ist doch alles anders: Entgegen ersten Ankündigungen lässt das Bundesfinanzministerium den sog. Garantiezins für klassische Lebensversicherungen weiterhin bestehen. Ursprünglich sollte er nicht weitergeführt werden, da er im Rahmen des neuen europäischen Aufsichtssystems Solvency II überflüssig sei.

Die Idee war, dass jeder Anbieter Garantien in beliebiger Höhe hätte zusagen können. Daraus entstand die Angst vor unrealistisch hohen Zinsversprechungen und einem härteren Wettbewerb.

Die Rolle rückwärts heißt jetzt das neu abgeschlossene klassische Kapitallebensversicherung nur maximal 1,25 % Garantie zusagen dürfen.

Aber ganz ehrlich, was bringen 1,25 % Garantie nur auf das angelegte Geld nicht auf das eingezahlte Geld für einen Vorteil.

Entscheidend ist, Dem Kunden nicht nur 6 % Rendite vorrechnen zu können, sondern diese auch einzuhalten. Und da wird es in der Versicherungslandschaft sehr dünn mit den richtigen Angeboten.

Aber wie immer – FAIRMASTER konzept hat Lösungsmöglichkeiten für Sie

Neuerungen zum 01.01.2016 aus der Lebens- und Krankenversicherung

Zum 01.01.2016 treten sowohl in der Lebens- als auch in der Krankenversicherung neue Änderungen in Kraft, über die wir Sie gerne informieren möchten.

Rürup-Rente oder auch Basis-Rente
Ab 01. Januar 2016 erhöhen sich die Sonderausgaben, die in der Steuererklärung als Beiträge in die Rürup-Rente vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Diese erhöhen sich auf zukünftig auf 82 % statt 80 % in 2015. Ebenfalls ändert sich der mögliche Höchstbetrag. Dieser wird von bislang 22.172 € für Alleinstehende und 44.374 € für Verheiratete auf 22.766 € bzw. 45.532 € angehoben. Personen, die in 2016 in Rente gehen, müssen zukünftig 72 % statt der in 2015 geltenden 70 % versteuern. Dieser Besteuerungssatz ist dann auf alle weiteren Rentenjahre festgelegt und wird nicht mehr erhöht.

Betriebliche Altersversorgung
Gerne möchten wir Sie auch über die wichtigen Kennzahlen der betrieblichen Altersversorgung informieren.
Steuerfreie Höchstbeiträge für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds (§ 3 Nr.63 EStG) 4% der RV-BBG (West) 74.400 € sind 2.976 € p.a.= 248 € monatlich, zuzüglich 1.800 € *p.a.
*für Neuzusagen ab 2005 und sofern keine Nutzung §40b EStG vor 2005

Krankenversicherung
In der Krankenversicherung ändern sich zum 01.01.2016 nachfolgende Werte:
JAEG (Allgemeine Jahresarbeitsentgelt-Grenze):
Die neue Versicherungspflichtgrenze beträgt 56.250 €
BBMG (Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung):
In 2016 beläuft sich das als Bemessungsgrenze festgelegte Arbeitsentgelt auf 50.850 €

Wir Informieren und beraten Sie gern persönlich. Kontaktieren Sie uns.

ALG II Familienversicherung ENDET

Zum Jahresende werden die Bonbons für das nächste Jahr verteilt!

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien erfahren haben, werden sich die Zusatzbeitragssätze ändern.  Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird jährlich nach Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV errechnet. Am 30.10.15 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2016 auf 1,1% gesetzt.

Bei den Beziehern von ALG II wird die Familienversicherung aufgehoben. (Ein Schelm wer jetzt weiterdenkt…)

Aufgrund der am 01.01.2016 in Kraft tretenden Teile des „GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetz“ endet die bisherige Familienversicherung für ALG II Bezieher zum 31.12.2015. Familienmitglieder (ab 15 Jahren), welche beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung versichert waren (Ehegatte, Lebenspartner, Kinder und Kindeskinder von Mitgliedern), werden ab 01.01.2016 selbst versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der bisher in § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V enthaltene Vorrang der Familienversicherung wird aus der Versicherungspflicht bei ALG II Bezug gestrichen. Die Versicherungspflicht bei ALG II Bezug geht also ab 01.01.2016 einer Familienversicherung generell vor.

Hinweis
Bisher familienversicherte ALG II Bezieher müssen bis zum 31.12.2015 wirksam eine Krankenkasse gewählt haben und diese ihrem Jobcenter mitteilen. Wer das nicht (rechtzeitig) tut, den meldet das Jobcenter bei der Krankenkasse an, bei der bis dahin die Familienversicherung bestand.

Mal sehen, was noch alles in 2016 passiert. Wir sehen nicht, dass die Zinsen in Europa anziehen werden, obwohl die FED in den USA nach 7 Jahren die Zinsen wieder erhöht hat. Nur auf diesem Niveau kann der kranke Mann Europa noch seine Schulden zurückzahlen.

Wir wünschen trotzdem allen ein schönes Weihnachtsfest.

Ihr FAIRMASTER Team