Was bringt das Jahr?

Neuerungen zum 01.01.2016 aus der Lebens- und Krankenversicherung

Zum 01.01.2016 treten sowohl in der Lebens- als auch in der Krankenversicherung neue Änderungen in Kraft, über die wir Sie gerne informieren möchten.

Rürup-Rente oder auch Basis-Rente
Ab 01. Januar 2016 erhöhen sich die Sonderausgaben, die in der Steuererklärung als Beiträge in die Rürup-Rente vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Diese erhöhen sich auf zukünftig auf 82 % statt 80 % in 2015. Ebenfalls ändert sich der mögliche Höchstbetrag. Dieser wird von bislang 22.172 € für Alleinstehende und 44.374 € für Verheiratete auf 22.766 € bzw. 45.532 € angehoben. Personen, die in 2016 in Rente gehen, müssen zukünftig 72 % statt der in 2015 geltenden 70 % versteuern. Dieser Besteuerungssatz ist dann auf alle weiteren Rentenjahre festgelegt und wird nicht mehr erhöht.

Betriebliche Altersversorgung
Gerne möchten wir Sie auch über die wichtigen Kennzahlen der betrieblichen Altersversorgung informieren.
Steuerfreie Höchstbeiträge für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds (§ 3 Nr.63 EStG) 4% der RV-BBG (West) 74.400 € sind 2.976 € p.a.= 248 € monatlich, zuzüglich 1.800 € *p.a.
*für Neuzusagen ab 2005 und sofern keine Nutzung §40b EStG vor 2005

Krankenversicherung
In der Krankenversicherung ändern sich zum 01.01.2016 nachfolgende Werte:
JAEG (Allgemeine Jahresarbeitsentgelt-Grenze):
Die neue Versicherungspflichtgrenze beträgt 56.250 €
BBMG (Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung):
In 2016 beläuft sich das als Bemessungsgrenze festgelegte Arbeitsentgelt auf 50.850 €

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