Änderung für Familienmitglieder ab 15

ALG II Familienversicherung ENDET

Zum Jahresende werden die Bonbons für das nächste Jahr verteilt!

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien erfahren haben, werden sich die Zusatzbeitragssätze ändern.  Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird jährlich nach Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV errechnet. Am 30.10.15 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2016 auf 1,1% gesetzt.

Bei den Beziehern von ALG II wird die Familienversicherung aufgehoben. (Ein Schelm wer jetzt weiterdenkt…)

Aufgrund der am 01.01.2016 in Kraft tretenden Teile des „GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetz“ endet die bisherige Familienversicherung für ALG II Bezieher zum 31.12.2015. Familienmitglieder (ab 15 Jahren), welche beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung versichert waren (Ehegatte, Lebenspartner, Kinder und Kindeskinder von Mitgliedern), werden ab 01.01.2016 selbst versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der bisher in § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V enthaltene Vorrang der Familienversicherung wird aus der Versicherungspflicht bei ALG II Bezug gestrichen. Die Versicherungspflicht bei ALG II Bezug geht also ab 01.01.2016 einer Familienversicherung generell vor.

Hinweis
Bisher familienversicherte ALG II Bezieher müssen bis zum 31.12.2015 wirksam eine Krankenkasse gewählt haben und diese ihrem Jobcenter mitteilen. Wer das nicht (rechtzeitig) tut, den meldet das Jobcenter bei der Krankenkasse an, bei der bis dahin die Familienversicherung bestand.

Mal sehen, was noch alles in 2016 passiert. Wir sehen nicht, dass die Zinsen in Europa anziehen werden, obwohl die FED in den USA nach 7 Jahren die Zinsen wieder erhöht hat. Nur auf diesem Niveau kann der kranke Mann Europa noch seine Schulden zurückzahlen.

Wir wünschen trotzdem allen ein schönes Weihnachtsfest.

Ihr FAIRMASTER Team